RS OGH 1930/2/25 3Ob107/30, 3Ob41/91, 3Ob1068/94, 3Ob104/12h, 3Ob16/13v

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Veröffentlicht am 25.02.1930
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Norm

EO §349 C

Rechtssatz

Eine bereits durchgeführte Exekution durch Räumung kann nicht im Exekutionsverfahren rückgängig gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0004447

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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