Norm
ABGB §1478Rechtssatz
Unkenntnis des Berechtigten schließt nur im Falle arglistigen Verhaltens des Verpflichteten den Beginn der Verjährung aus (siehe jedoch SZ 13/191).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0034292Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019