Norm
ZPO §240 Abs3 CIIc1Rechtssatz
Hat das Berufungsgericht mit Unrecht trotz verspäteter Berufung in der Hauptsache entschieden, so hat das Revisionsgericht die Entscheidung aufzuheben und dem Berufungsgerichte die neue Erledigung der verspäteten Berufung aufzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0039902Dokumentnummer
JJR_19300402_OGH0002_0030OB00268_3000000_001