Norm
ABGB §343Rechtssatz
Der Liegenschaftseigentümer, der befürchtet, daß durch den Einsturz der Grenzmauer des Nachbars sein Grund beschädigt werden könnte, kann den Nachbar nicht auf Vornahme von Vorkehrungen zur Verhütung des Einsturzes klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0010318Dokumentnummer
JJR_19300409_OGH0002_0010OB00284_3000000_001