Norm
StPO §6 Abs2 BRechtssatz
Fällt das Ende der Vorbereitungsfrist auf einen Sonntag oder Feiertag, so ist der nächste Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0096312Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008