Norm
EO §385Rechtssatz
Das im Inlande dem Drittschuldner zugestellte Drittverbot eines ausländischen Gerichtes steht einer Leistungsklage des Gegners der gefährdeten Partei gegen den Drittschuldner im Inlande nicht entgegen. Der Klage des Gegners der gefährdeten Partei gegen den Drittschuldner auf Feststellung der Unwirksamkeit des Drittverbotes für das österreichische Bundesgebiet fehlt es an einem Feststellungsinteresse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0006154Dokumentnummer
JJR_19300627_OGH0002_0030OB00536_3000000_001