RS OGH 1930/7/22 2Ob775/30

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Veröffentlicht am 22.07.1930
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Norm

ABGB §530 A
GBG §9

Rechtssatz

Die Verpflichtung des Eigentümers einer Liegenschaft, für ein auf ihr zu führendes Lebensmittelgeschäft die Waren ausschließlich aus einer bestimmten Quelle zu beziehen, ist keine Reallast und nicht verbücherungsfähig.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 775/30
    Entscheidungstext OGH 22.07.1930 2 Ob 775/30
    Veröff: SZ 12/179

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0014991

Dokumentnummer

JJR_19300722_OGH0002_0020OB00775_3000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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