Norm
ABGB §530 ARechtssatz
Die Verpflichtung des Eigentümers einer Liegenschaft, für ein auf ihr zu führendes Lebensmittelgeschäft die Waren ausschließlich aus einer bestimmten Quelle zu beziehen, ist keine Reallast und nicht verbücherungsfähig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0014991Dokumentnummer
JJR_19300722_OGH0002_0020OB00775_3000000_001