Norm
ABGB §1162 bRechtssatz
Bei vorübergehendem Arbeitsmangel im Baugewerbe ruht die Verbindlichkeit zur Lehrlingsentschädigung nicht; die Arbeitslosenunterstützung ist auf diese nicht anzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0026056Dokumentnummer
JJR_19300805_OGH0002_0010OB00667_3000000_001