Norm
AO §23Rechtssatz
Die nicht bestrittene Eintragung einer nicht bevorrechteten Forderung als einer bevorrechteten im Anmeldungsverzeichnis macht die Forderung nicht zu einer bevorrechteten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0051847Dokumentnummer
JJR_19300916_OGH0002_0030OB00743_3000000_001