Norm
EO §391 Abs2 VCRechtssatz
Ist die Frist zur Überreichung der Klage eingehalten, die Einbringung der Klage aber dem Richter, der die einstweilige Verfügung erlassen hat, nicht nachgewiesen, so kann deshalb allein die einstweilige Verfügung nicht aufgehoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0005645Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015