RS OGH 1930/11/4 1Ob814/30, 3Ob166/20p

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Veröffentlicht am 04.11.1930
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Norm

EO §35 Ag
EO §36

Rechtssatz

Die Hemmung des Anspruches auf Zahlung einer Forderung ist dem § 35, nicht dem § 36 EO zu unterstellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0001160

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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