Norm
EO §80Rechtssatz
Urteil eines Schweizer Gerichtes, womit auf die Klage eines in der Schweiz wohnhaften unehelichen Kindes ein österreichischer Staatsangehöriger mit dem Wohnsitz in Österreich als unehelicher Vater festgestellt und zur Unterhalttlsleistung verhalten wurde, ist in Österreich die Vollstreckbarkeit versagt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0002361Dokumentnummer
JJR_19301114_OGH0002_0010OB00977_3000000_001