Norm
EO §216 Abs2 IIIgRechtssatz
Von einem bestimmten Tage vor der Exekutionsbewilligung an aufgelaufene Zinsen, für die zugleich mit dem Kapital die Exekution bewilligt wurde, genießen das Pfandrecht des Kapitals im gleichen Range mit diesem und sind daher bei der Verteilung in diesem Range zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003494Dokumentnummer
JJR_19310120_OGH0002_0020OB01263_3000000_002