RS OGH 1931/1/20 2Ob1263/30

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Veröffentlicht am 20.01.1931
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Norm

EO §216 Abs2 IIIg

Rechtssatz

Von einem bestimmten Tage vor der Exekutionsbewilligung an aufgelaufene Zinsen, für die zugleich mit dem Kapital die Exekution bewilligt wurde, genießen das Pfandrecht des Kapitals im gleichen Range mit diesem und sind daher bei der Verteilung in diesem Range zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 1263/30
    Entscheidungstext OGH 20.01.1931 2 Ob 1263/30
    SZ 13/11

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003494

Dokumentnummer

JJR_19310120_OGH0002_0020OB01263_3000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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