RS OGH 1931/1/28 2Ob1273/30, 3Ob798/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1931
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Norm

EO §350
EO §353 Abs1 IA

Rechtssatz

Zur Durchsetzung des Anspruches der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes an einem Drittel seiner Liegenschaft und an einem Viertel des zu dieser Liegenschaft gehörigen Hauses, das zu diesem Zwecke erst von der Grundbuchseinlage abgetrennt werden muß, zu bewilligen, ist Exekution nach § 353 EO zu führen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 1273/30
    Entscheidungstext OGH 28.01.1931 2 Ob 1273/30
    SZ 13/24
  • 3 Ob 798/53
    Entscheidungstext OGH 16.12.1953 3 Ob 798/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0004580

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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