Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Durch die Fusion einer GmbH mit einer Aktiengesellschaft gehen die von der ersten geschlossenen Bestandverträge auf die neue juristische Person über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0025746Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009