Norm
ZPO §106 Abs2Rechtssatz
Wenn ein Kaufmann an zwei aufeinanderfolgenden Tagen aus geschäftlichen Gründen vom Geschäft fernbleibt, ohne Versorge zu treffen, dass er von wichtigen Vorkommnissen unterrichtet werde, so kann die Zustellung von Klagen nach § 106 Abs 2 ZPO erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0036528Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009