RS OGH 1931/3/3 3Ob175/31

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Veröffentlicht am 03.03.1931
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Norm

ZPO §85 Abs2

Rechtssatz

Wird die zur Formverbesserung zurückgestellte Berufung trotz Aufforderung nicht wieder vorgelegt, so ist die neue, zwar innerhalb der Verbesserungsfirst, aber nach Ablauf der Berufungsfirst nun eingebrachte Berufung als verspätet zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 175/31
    Entscheidungstext OGH 03.03.1931 3 Ob 175/31
    Veröff: SZ 13/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0036448

Dokumentnummer

JJR_19310303_OGH0002_0030OB00175_3100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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