Norm
ABGB §1486 Z5Rechtssatz
Die sechsmonatige Ausschlußfrist des § 34 AngG gilt auch für die Ersatzansprüche von Redakteuren wegen vorzeitigen Austrittes oder vorzeitiger Entlassung, nicht aber für Ansprüche auf rückständigen Lohn. Diese fallen unter die Verjährungsfrist des § 1486 ABGB.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Rückstand, Gehalt, Entgelt, Ersatzanspruch, Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Journalist, Frist, Fallfrist, Verfall, Präklusion, Präklusivfrist, GeltendmachungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0029741Dokumentnummer
JJR_19310310_OGH0002_0010OB00074_3100000_002