RS OGH 1931/6/18 Ds98/30

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Veröffentlicht am 18.06.1931
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Norm

DSt 1872 §2 G

Rechtssatz

Es begründet ein Standesvergehen, wenn ein Rechtsanwalt als Vertreter eines Gläubigers in einem Ausgleichsverfahren die Rückziehung eines von ihm gegen einen Bestätigungsbeschluß eingebrachten Rechtsmittels davon abhängig macht, daß dem von ihm vertretenen Gläubiger ohne Zustimmung der übrigen Gläubiger ein Sondervorteil zugewendet wird.

Entscheidungstexte

  • Ds 98/30
    Entscheidungstext OGH 18.06.1931 Ds 98/30
    Veröff: SSt XI/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0055644

Dokumentnummer

JJR_19310618_OGH0002_0000DS00098_3000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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