Norm
GenG §27Rechtssatz
Es ist zulässig, in die Satzungen einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung die Bestimmung aufzunehmen, daß der durch Vorstandsbeschluß verfügte Ausschluß eines Genossenschafters sofort wirkt, auch wenn dieser noch eine Zeitlang gewisse Rechte behält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0059616Dokumentnummer
JJR_19310623_OGH0002_0040OB00211_3100000_001