Norm
MG §21 Abs1 A1Rechtssatz
Streitanhängigkeit besteht nicht, wenn der Vermieter gegen den Mieter eine Kündigung einbringt und daneben für den gleichen Zeitpunkt einen Räumungsauftrag nach § 567 ZPO erwirkt und gegen beide Einwendungen erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0039180Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013