Norm
ZPO §153Rechtssatz
Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, womit der die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig versagende Beschluß des Prozeßgerichtes aufgehoben und diesem die sachliche Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag aufgetragen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0036698Dokumentnummer
JJR_19310801_OGH0002_0010OB00777_3100000_001