Norm
EO §35 AfRechtssatz
Tatsachen, die das Erlöschen des Anspruches auf Unterhaltsleistung begründen (Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen), sind gegen eine auf Grund einer einstweiligen Verfügung bewilligte Exekution nicht im Wege eines Antrages nach § 399 EO, sondern im Wege einer Klage nach § 35 EO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0000839Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2014