Norm
ZPO §599Rechtssatz
Der gegen einen Verein von einem Mitgliede erhobene Anspruch auf Feststellung der Satzungswidrigkeit und Unwirksamkeit der vereinsschiedsgerichtlichen Ausschließung und auf Wiederherstellung des früheren Zustandes gehört auf den Rechtsweg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0045162Dokumentnummer
JJR_19311007_OGH0002_0010OB00949_3100000_001