Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Die Bezeichnung synthetischer Saphire als weiße Saphire ist eine unwahre Angabe über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, die geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebotes zu erwecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0078355Dokumentnummer
JJR_19311016_OGH0002_0040OB00510_3100000_001