Norm
EO §216 IIIbRechtssatz
Zur Frage der vorwiegenden Widmung eines Gebäudes für den Betrieb eines Unternehmens. Die Ehegattin des Unternehmers ist gem § 38c AKVG für die rückständigen Krankenversicherungsbeträge zur ungeteilten Hand mit dem Ehegatten zahlungspflichtig, es genießen aber diese Beiträge kein Vorzugsrecht an ihren Liegenschaften.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003291Dokumentnummer
JJR_19311223_OGH0002_0010OB01135_3100000_001