Norm
ABGB §339Rechtssatz
Die einstweilige Verfügung kann nicht dazu dienen, ein dingliches Recht zu begründen. Sie ist daher unzulässig zur Sicherung des Anspruches, die Vormerkung einer Kredithypothek in einem bestimmten Range zu gestatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0005080Dokumentnummer
JJR_19320112_OGH0002_0040OB00617_3100000_001