RS OGH 1932/1/15 5Os1161/31, 9Os165/85, 14Os45/02, 14Os71/07h, 15Os68/21w

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Veröffentlicht am 15.01.1932
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Norm

StPO §352

Rechtssatz

Im wiederaufgenommenen Verfahren ist das erkennende Gericht nicht berechtigt, die Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0101132

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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