Norm
StPO §352Rechtssatz
Im wiederaufgenommenen Verfahren ist das erkennende Gericht nicht berechtigt, die Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0101132Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2021