Norm
PatG 1970 §147Rechtssatz
Ein Patenteingriff kann auch durch mangelhafte Erfindungsbenutzung begangen werde. Auch eine teilweise Verletzung begründet den Anspruch auf Anerkennung des Patentrechtes. Zur Rechnungslegung gehört auch die Preisgabe der Kundenlisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0071231Dokumentnummer
JJR_19320209_OGH0002_0040OB00492_3100000_001