Norm
EO §150Rechtssatz
Die Bewertung der ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmenden Dienstbarkeiten und Reallasten im Versteigerungsverfahren ist für die Auslegung des Inhaltes der übernommenen Lasten dem Ersteher gegenüber nicht bindend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0002936Dokumentnummer
JJR_19320303_OGH0002_0030OB00103_3200000_001