RS OGH 1932/3/23 1Ob326/32

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Veröffentlicht am 23.03.1932
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Norm

AngG §27 A6

Rechtssatz

Auch Handlungen, die vom Dienstnehmer gegen den Dienstgeber während eines früheren Dienstverhältnisses begangen, diesem Dienstgeber aber erst während eines späteren Dienstverhältnisses bekannt wurden, können die Entlassung begründen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 326/32
    Entscheidungstext OGH 23.03.1932 1 Ob 326/32
    Veröff: SZ 14/82

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Kenntnis, Bekanntwerden, Verspätung, Verfristung, Vordienstverhältnis, Vorarbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0029188

Dokumentnummer

JJR_19320323_OGH0002_0010OB00326_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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