Norm
AngG §27 A6Rechtssatz
Auch Handlungen, die vom Dienstnehmer gegen den Dienstgeber während eines früheren Dienstverhältnisses begangen, diesem Dienstgeber aber erst während eines späteren Dienstverhältnisses bekannt wurden, können die Entlassung begründen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Kenntnis, Bekanntwerden, Verspätung, Verfristung, Vordienstverhältnis, VorarbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0029188Dokumentnummer
JJR_19320323_OGH0002_0010OB00326_3200000_001