Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Die Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 1157 ABGB muß der Dienstnehmer beweisen. Eine analoge Anwendung des § 1014 ABGB auf Dienstverträge, mit denen eine Geschäftsbesorgung nicht verbunden ist, ist unstatthaft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0019718Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2016