RS OGH 1932/5/24 3Ob322/32

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Veröffentlicht am 24.05.1932
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Norm

ABGB §366
EO §37 Ai

Rechtssatz

Kann der Kläger den als Widerspruchsgrund geltend gemachten Anspruch auf Herausgabe der in Gewahrsame des Verpflichteten befindlichen Sache nicht geltend machen, weil er die im Zug um Zug obliegende Gegenleistung nicht erbracht hat, so ist der Herausgabeanspruch nicht geeignet, die Widerspruchsklage zu begründen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 322/32
    Entscheidungstext OGH 24.05.1932 3 Ob 322/32
    SZ 14/112

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0000958

Dokumentnummer

JJR_19320524_OGH0002_0030OB00322_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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