Norm
ABGB §366Rechtssatz
Kann der Kläger den als Widerspruchsgrund geltend gemachten Anspruch auf Herausgabe der in Gewahrsame des Verpflichteten befindlichen Sache nicht geltend machen, weil er die im Zug um Zug obliegende Gegenleistung nicht erbracht hat, so ist der Herausgabeanspruch nicht geeignet, die Widerspruchsklage zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0000958Dokumentnummer
JJR_19320524_OGH0002_0030OB00322_3200000_001