Norm
EO §42 A3Rechtssatz
Die gemäß § 372 EO für die künftig fällig werdenden Unterhaltsraten bewilligte Überweisung steht der Aufschiebung der Exekution nicht entgegen. - Voraussetzungen für die Aufschiebung einer Unterhaltsexekution.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0001653Dokumentnummer
JJR_19320531_OGH0002_0030OB00486_3200000_001