Norm
ABGB §1306aRechtssatz
Der Fahrgast einer elektrischen Straßenbahn, der dadurch verletzt wurde, daß der Motorführer wegen einer die Gleise unvorsichtig übersetzenden Person eine Notbremsung vornehmen mußte, kann die Befreiung der Straßenbahn von der Haftung gemäß § 2 EKHG nicht dadurch entkräften, daß er sich auf die Vorschrift des § 1306 a ABGB beruft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0029836Dokumentnummer
JJR_19320614_OGH0002_0020OB00614_3200000_001