Norm
RAO §30 Abs3Rechtssatz
Das Verfahren wegen Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter kann wieder aufgenommen werden, wenn spätere Handlungen aus der Zeit vor der Eintragung hervorkommen, die den Rechtsanwaltsanwärter vertrauenswürdig erscheinen lassen. Bedeutung der Straftilgung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0072212Dokumentnummer
JJR_19320623_OGH0002_0030OB00484_3200000_001