RS OGH 1932/7/7 Ds19/32

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Veröffentlicht am 07.07.1932
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Norm

DSt 1872 §2 C1

Rechtssatz

Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Es begründet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Rechtsanwalt als Ausgleichsverwalter ohne Kenntnis der Gläubiger und des Gerichtes und ohne Rücksicht auf die beantragte gerichtliche Kostenbestimmung sich von einem Verwandten des Ausgleichsschuldners ein offenbar übermäßiges Ausgleichshonorar versprechen läßt.

Entscheidungstexte

  • Ds 19/32
    Entscheidungstext OGH 07.07.1932 Ds 19/32
    Veröff: SSt XII/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0055823

Dokumentnummer

JJR_19320707_OGH0002_0000DS00019_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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