RS OGH 1932/9/27 2Ob638/32

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Veröffentlicht am 27.09.1932
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Norm

EO §150

Rechtssatz

Das in der Baurechtseinlage eingetragene Pfandrecht für eine zur Sicherung eines Veräußerungsverbotes vereinbarte Konventionalstrafe sowie das zugunsten der Gemeinde verbücherte Vorkaufsrecht sind im Falle der Zwangsversteigerung des Baurechtes vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 638/32
    Entscheidungstext OGH 27.09.1932 2 Ob 638/32
    SZ 14/187

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0002941

Dokumentnummer

JJR_19320927_OGH0002_0020OB00638_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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