Norm
AO §37Rechtssatz
Stehen die Erklärungen zweier Bevollmächtigter desselben Gläubigers bei der Ausgleichstagsatzung miteinander im Widerspruch, so ist eine wirksame Erklärung für den Gewaltgeber nicht abgegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0035923Dokumentnummer
JJR_19321020_OGH0002_0030OB00920_3200000_001