Norm
ZPO §235 Abs4 BRechtssatz
Die Bezeichnung der beklagten Partei kann dahin richtiggestellt werden, dass die zunächst gegen den Gemeinschuldner gerichtete Klage gegen die Masseverwalter im Konkurse der beklagten Partei gerichtet wird und die Zahlung bei Zwangsvollstreckung in eine dem Kläger verpfändete Liegenschaft des Gemeinschuldners begehrt wird. Darin liegt eine Klageänderung nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0039713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2021