RS OGH 1932/12/22 Ds35/32

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Veröffentlicht am 22.12.1932
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Norm

DSt 1872 §2 C1

Rechtssatz

Es begründet ein Standesvergehen, wenn ein Rechtsanwalt von seiner Partei die Anerkennung und Sicherstellung seiner Honoraransprüche in einem Zeitpunkte verlangt, wo sie notgedrungen auf seine abschließende Tätigkeit gewiesen ist und die angedrohte Einstellung derselben für sie die schwerste materielle Gefährdung mit sich bringen kann.

Entscheidungstexte

  • Ds 35/32
    Entscheidungstext OGH 22.12.1932 Ds 35/32
    Veröff: SSt XII/104

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0055819

Dokumentnummer

JJR_19321222_OGH0002_0000DS00035_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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