Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Es begründet ein Standesvergehen, wenn ein Rechtsanwalt von seiner Partei die Anerkennung und Sicherstellung seiner Honoraransprüche in einem Zeitpunkte verlangt, wo sie notgedrungen auf seine abschließende Tätigkeit gewiesen ist und die angedrohte Einstellung derselben für sie die schwerste materielle Gefährdung mit sich bringen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0055819Dokumentnummer
JJR_19321222_OGH0002_0000DS00035_3200000_001