Norm
ZPO §234Rechtssatz
Das mit der Zustellung der Klage zwischen den Parteien begründete Prozeßrechtsverhältnis erfährt keine Veränderung dadurch, daß der klagende Miteigentümer sein Miteigentumsrecht veräußert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0039299Dokumentnummer
JJR_19330302_OGH0002_0030OB00147_3300000_002