RS OGH 1933/3/2 3Ob147/33, 2Ob694/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1933
beobachten
merken

Norm

ZPO §234

Rechtssatz

Das mit der Zustellung der Klage zwischen den Parteien begründete Prozeßrechtsverhältnis erfährt keine Veränderung dadurch, daß der klagende Miteigentümer sein Miteigentumsrecht veräußert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0039299

Dokumentnummer

JJR_19330302_OGH0002_0030OB00147_3300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten