Norm
ABGB §37 JRechtssatz
Von einem österreichischen Bundesbürger im Ausland verübte Handlungen unlauteren Wettbewerbes sind nach österreichischem Rechte zu beurteilen, gleichgültig, ob das Recht des Tatortes Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb enthält oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0045445Dokumentnummer
JJR_19330307_OGH0002_0040OB00039_3300000_001