RS OGH 1933/03/11 Präs912/32; 6Ob709/85

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Veröffentlicht am 11.03.1933
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Rechtssatz

Die im zweiten Satze des ersten Absatzes des § 341 EO für konzessionierte Gewerbe mit Befähigungsnachweis vorgesehene Exekutionsbeschränkung gilt nicht für konzessionierte öffentliche Apotheken, die vom Apothekeninhaber allein oder mit höchstens vier Hilfskräften betrieben werden.

Entscheidungstexte
  • Präs 912/32
    Entscheidungstext OGH 11.03.1933 Präs 912/32
    Verstärkter Senat = Judikat 45 (neu) = SZ 15/80
  • 6 Ob 709/85
    Entscheidungstext OGH 28.08.1986 6 Ob 709/85
    Auch
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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