Norm
ABGB §1438 AfRechtssatz
Auch Aufrechnung ist Zahlung im Sinne des § 19 a RAO. Der kostenberechtigte Anwalt muss, um die Aufrechnung einer Forderung des Prozessgegners mit seiner Kostenforderung zu verhindern, vor der Entstehung der aufrechenbaren Forderung erklären, dass er auf seinem gesetzlichen Pfandrechte bestehe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0033792Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2010