Norm
ABGB §1346 ARechtssatz
Der Bürge kann auch Einwendungen gegen den Bestand der Hauptschuld erheben, die geltend zu machen der Hauptschuldner unterlassen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0032108Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.10.2017