RS OGH 1933/4/6 2Ob189/33, 2Ob587/88

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Veröffentlicht am 06.04.1933
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Norm

GBG §14 Abs2

Rechtssatz

Ist aus dem Meistgebot der zwangsweise versteigerten Liegenschaft der Höchstbetrag der eingetragenen Kautionshypothek berichtigt worden, so kann das Pfandrecht nicht noch einmal zur Deckung später entstehender Forderungen des Gläubigers verwendet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0060590

Dokumentnummer

JJR_19330406_OGH0002_0020OB00189_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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