Norm
UWG §25Rechtssatz
Die Veröffentlichung eines bezüglich unlauteren Wettbewerbes ergangenen Urteiles auf eigene Kosten eines Mitbewerbers ist an sich zulässig, auch wenn der Antrag auf Veröffentlichung auf Kosten des Gegners abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0079517Dokumentnummer
JJR_19330519_OGH0002_0040OB00071_3300000_002