Norm
ABGB §879 CIInRechtssatz
Es begründet kein Standesvergehen, wenn sich ein Rechtsanwalt die Forderung, die er für seine Partei eingeklagt hat, von dieser zur Deckung der Kosten zur Sicherung übereignen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0038239Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008