Norm
EO §35 CRechtssatz
1) Wurde über einen der Anfechtungsgründe der §§ 35 und 36 EO im Rekurswege rechtskräftig entschieden, so steht der Geltendmachung dieses Anfechtungsgrundes im Klagewege die Rechtskraft entgegen, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist. 2) Die auf Grund eines nicht rechtskräftigen Urteils bewilligte Sicherungsexekution bleibt trotz Aufhebung des Urteils durch das Rechtsmittelgericht bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0001545Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.10.2017